Regionale Stärken nutzen – die Skischule

Ortsansässige Skischule als Partner für die Vermietung nutzen.

Skischule

Vermieter wissen das natürlich, man vermietet leichter, wenn die Nachfrage stimmt. In Urlaubsregionen ist natürlich klar weshalb sich die Vermietung lohnt. Die Gäste kommen der schönen Landschaft wegen, dem Touristischen Angebot oder Freizeiteinrichtungen. Ohne einen Bedarf, lohnt sich keine Vermietung. Aber gerade in Urlaubsregionen mit Bergen oder Meer steigt mit wachsenden Urlaubsgästen auch die Zahl der Mitbewerber und führt dazu, dass sich der Vermietungspreis je nach Klasse und Angebot auf einem bestimmten Level einpendelt.

Mit der Zahl der Mitbewerber entsteht Preiskonkurenz

Preiskonkurenz entsteht wenn viele Angebote einer begrenzten Anzahl von Abnehmern gegenübersteht. Natürlich will man für seinen eigenen Betrieb eine möglichst hohe Auslastung und eine Gewinnspanne die Spass macht dafür zu Arbeiten. Aber man kann nicht jeden Preis verlangen, wenn der Mitbewerber einen unterbietet. Wenn man an Ausstattung und Lage des Objektes nichts mehr steigern kann oder will, empfiehlt es sich, dass eigene Angebot durch externe Kooperationen zu verbessern.

Die Skischule als Partner

In Bergregionen bietet sich die Skischule als Partner an. Vermieter werten das eigene Angebot mit der Möglichkeit eines Skikurses auf. Die Skischule erhält das ganze Jahr über potentielle Kursteilnehmer vom Vermieter. Solche Kooperationen können durch die unmittelbare Nähe zum Skigebiet oder Serviceleistungen entstehen, z.B. Shuttelservice des Vermieters zum Skikurs.
Auch sind gegenseitig gewährte Nachlässe eine Möglichkeit Kooperationen einzugehen. Hier ein paar Anregungen die Vermieter Ihren Skikursgästen anbieten können.

  • Shuttelservice zum Skikurs
  • Skiraum oder Skikeller
  • Elektrischer Skischuhtrocker
  • Preisnachlass für Skischulteilnehmer ab bestimmter Personenzahl
  • Kombipakete mit Verpflegung oder Wellness

Der Vorteil solcher „Joint Ven·ture“ ist, dass der Gast Leistung über die Übernachtung und Unterkunft hinaus erhält und die Preise für solche Kobinationspakete attraktiver wirken.

Aber Vorsicht!
Seit den neuen EU-Pauschalreiserechtrichtlinien sind bei Pauschalen und Angeboten Regeln und Kennzeichnungspflichten einzuhalten. Wir empfehlen ausdrücklich sich hier zusätzlich über einzuhaltenden Vorschriften zu infomieren um Haftungsfallen zu vermeiden.